Ein ausländisches Unternehmen muss eine permanente Niederlassung in Lettland registrieren, wenn sie einen ständigen Sitz hat, an dem sie eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die Eintragung einer permanenten Niederlassung in Lettland ist erforderlich, wenn ein ausländisches Unternehmen in Lettland Bau-, Bauaufsichts-, Bauverwaltungs- oder andere Arbeiten ausführt oder z.B. ein Lager anmietet.
Eine permanente Niederlassung in Lettland arbeitet nach dem zwischen Lettland und dem betreffenden Land geschlossenen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Verhinderung von Steuerhinterziehung.
Ein ausländisches Unternehmen hat eine permanente Niederlassung in Lettland, wenn alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- ein Fremder (ausländisches Unternehmen) nutzt einen festen Geschäftssitz in Lettland;
- der Geschäftssitz wird dauerhaft genutzt oder ist mit der Absicht geschaffen, dauerhaft genutzt zu werden;
- der Geschäftssitz wird für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt.
Ungeachtet Vorgenannten wird davon ausgegangen, dass ein ausländisches Unternehmen eine permanente Niederlassung in Lettland hat, wenn mindestens eine der folgenden Tätigkeiten ausgeübt wird:
- Nutzung einer Baustelle oder Ausführung von Bau-, Montage- oder Installationsarbeiten oder Überwachungs- oder Beratungstätigkeiten in Verbindung mit der Baustelle oder der genannten Arbeiten;
- Verwendung von Ausrüstung oder Vorrichtungen zur Erkundung und Gewinnung von Bodenschätzen, Bohrgeräten und Spezialschiffe oder Überwachungs- oder Beratungstätigkeiten in Verbindung damit;
- Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Beratungs-, Management- und technischen Dienstleistungen durch eigene Mitarbeiter oder externen Mitarbeitern während einen oder mehreren Zeiträumen, die insgesamt mehr als 30 Tage innerhalb von sechs Monaten betragen;
- die Tätigkeit einer natürlichen, juristischen oder anderen Person für wirtschaftliche Aktivitäten, wenn diese Person ihre Vollmacht regelmäßig (mehr als einmal während des Bilanzjahres) zum Abschluss von Verträgen im Namen des ausländischem Unternehmen nutzt.
Eine permanente Niederlassung kann in Lettland innerhalb von 10 Werktagen beim Finanzamt registriert werden; die Registrierung erfordert kein Stammkapital.
Eine permanente Niederlassung eines ausländischen Unternehmens erfasst ihre Einkommen und Ausgaben im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten und ebenso ihre Aktiva und Passiva für die Berechnung der Körperschaftsteuer getrennt von dem ausländischen Unternehmen deren Niederlassung sie ist. Einer permanenten Niederlassung mit einer vom ausländischen Unternehmen getrennter Buchhaltung (einschließlich einer getrennten Buchhaltung für dem gemeinsamen Konto gutgeschriebenen Mittel) entsteht bis zu einer Gewinnausschüttung der permanenten Niederlassung keine Körperschaftsteuer.
Die wichtigsten Aspekte
Möglichkeit zur Registrierung einer permanenten Niederlassung in Europa. Kann gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ist keine juristische Person, muss einen Jahresbericht vorlegen.
Berichte
Eine permanente Niederlassung in Lettland muss eine Aufstellung der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge (SV) und Lohnsteuerabzüge (LSt) (bei Angestellten) gemäß den allgemeinen Regeln; falls registriert eine Mehrwertsteuerabrechnung (MwSt.) und den Jahresbericht einreichen. Eine permanente Niederlassung ist körperschaftssteuerpflichtig (KSt).
Steuern
Eine permanente Niederlassung in Lettland bezahlt Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Mehrwertsteuer gemäß den allgemeinen Regeln. Die permanente Niederlassung zahlt Körperschaftssteuer, wenn der Gewinn in Form von Dividenden ausgeschüttet wird oder wenn ein bedingt ausgeschütteter Gewinn erzielt wird.
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