Eine Niederlassung in Lettland ist ein organisatorisch unabhängiger Teil eines Unternehmens, der geografisch oder auf andere Weise von dem Unternehmen getrennt ist. Am Standort der Niederlassung wird im Auftrag der Gesellschaft eine systematische Geschäftstätigkeit ausgeübt. Eine Niederlassung muss kein Eigenkapital aufnehmen. Eine Niederlassung der Gesellschaft ist keine juristische Person, sie wird innerhalb von 5 Werktagen in das Handelsregister eingetragen. Für dessen Geschäftstätigkeit und die Verbindlichkeiten trägt die Muttergesellschaft die Verantwortung. Für die Registrierung einer Niederlassung in Lettland und deren kommerziellen Aktivitäten, einschließlich der Wahl der Geschäftsart bestehen in Lettland keine Einschränkungen.
Die wichtigsten Aspekte
Eine Firmenniederlassung in Europa. Kann gewerbliche Tätigkeiten ausüben, ist keine juristische Person, muss einen Jahresbericht einreichen.
Berichte
Eine Niederlassung in Lettland muss eine Aufstellung der einbezahlten Sozialversicherungsbeiträge (SV) und Lohnsteuerabzüge (LSt) (bei Angestellten) gemäß den allgemeinen Regeln; falls registriert eine Mehrwertsteuerabrechnung (MwSt.) und den Jahresbericht einreichen. Eine Niederlassung ist in Lettland körperschaftssteuerpflichtig (KSt).
Steuern
Eine Niederlassung bezahlt in Lettland Lohnsteuern, Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und gegebenenfalls Mehrwertsteuer gemäß den allgemeinen Regeln. Die Niederlassung zahlt Körperschaftssteuer, wenn der Gewinn in Form von Dividenden ausgeschüttet wird oder wenn ein bedingt ausgeschütteter Gewinn erzielt wird.
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