Mehrwertsteuerregistrierung in Lettland

Ein ausländisches Unternehmen sollte Fälle in Erwägung ziehen, in denen eine Verpflichtung zur Eintragung in das lettische Mehrwertsteuerregister steuerpflichtiger Personen besteht, auch wenn es keine Niederlassung, Vertretung oder andere in Lettland eingetragene Geschäftsform gibt.

Eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Person (sowie ein Unternehmen aus einem Drittland) ist verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Lettland zu registrieren, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind (§ 60 des Umsatzsteuergesetzes):

Wenn ein Steuerpflichtiger eines anderen Mitgliedstaats Gegenstände an eine Person liefert, die keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Europa hat oder nicht registriert ist, und diese Gegenstände im Inland gefertigt oder installiert werden, muss sich diese Person vor der Durchführung der Transaktion unabhängig vom Wert der gefertigten oder installierten Gegenstände beim Finanzamt registrieren.

Ein Steuerpflichtiger eines anderen Mitgliedstaates muss sich beim Distanzverkauf von Waren beim Finanzamt im  Mehrwertsteuerregister steuerpflichtiger Personen registrieren:

a) innerhalb von 30 Tagen nach dem Zeitpunkt wenn der Gesamtwert der Warenlieferungen im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr 35.000 EUR erreicht oder überschreitet; die Registrierung kann auch vor Erreichen der erwähnten Grenze erfolgen;

b) vor Durchführung des Geschäfts, wenn Waren geliefert werden, die im Inland steuerpflichtig sind, unabhängig vom Wert der gelieferten steuerpflichtigen Waren.

Wird eine inländische permanente Niederlassung eines Steuerpflichtigen eines anderen Mitgliedstaats an der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen einer solchen Person im Inland beteiligt, soll diese vor der Durchführung solcher Transaktionen eine Mehrwertsteuernummer in Lettland registrieren — jeder anderer Ort als die Niederlassung des Unternehmens einer Person, welche sich durch ein ausreichendes Maß an Dauerhaftigkeit und angemessene personelle und technische Struktur auszeichnet, die es ermöglicht, die dadurch erbrachten Dienstleistungen zu gewährleisten oder Dienstleistungen zu empfangen und zu nutzen, die für die Bedürfnisse einer solchen permanenten Niederlassung erbracht werden;

Gemäß § 10 des Umsatzsteuergesetzes ist der Distanzverkauf von Waren eine Warenlieferung wo ein Warenlieferant oder Dritter im Auftrag des Warenlieferanten Waren von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat versendet oder transportiert, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1 der Warenempfänger hat keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Europa, ist kein registrierter Steuerpflichtiger eines anderen Mitgliedstaats oder keine steuerpflichtige Person;

2) die gelieferten Waren sind weder neue Transportmittel noch Waren die zur Fertigung oder Installation bestimmt sind;

3) der Gesamtwert (netto) der im vorigen oder laufenden Kalenderjahr gelieferten Waren die Registrieungs grenze de betroffenen  Mitgliedstaats erreicht oder überschritten hat oder der Warenlieferant sich entschieden hat, sich für den Distanzverkauf Steuerregister des betroffenen Mitgliedstaats vor Erreichen der Registrierungsgrenze einzutragen, oder die gelieferten Waren steuerpflichtig sind.

Diese Distanzverkaufsbedingungen gelten nicht für die Lieferung von Gebrauchtwaren, Kunstwerken, Sammlerstücken oder steuerpflichtigen Antiquitäten nach dem besonderen Steuerabkommen.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Lettland muss innerhalb von 10 Werktagen beim Finanzamt registriert werden. Ein ausländisches Unternehmen ist verpflichtet dem Finanzamt eine Mehrwertsteuererklärung vorzulegen und die eventuell anfallende Steuer an den Staat zu bezahlen.

Warum Lettland wählen:

  • Möglichkeit eine Vertretung  in Europa zu registrieren nachdem Lettland ein EU-Mitgliedstaat ist;
  • Zentrum der baltischen Staaten, ausgedehntes Netzwerk von Logistikzentren;
  • Einfache Steuer- und Bilanzierungsgesetze;
  • Verständnis und entgegenkommende Haltung der Behörden, einschließlich des Finanzamtes gegenüber Unternehmern.;
  • 0%  Körperschaftssteuer auf wieder investierte Gewinne: Es ist kostengünstig, eine GmbH zu gründen wenn das Unternehmen plant in die Weiterentwicklung der GmbH zu investieren. Lettland ist bei Investoren in der IT-Branche beliebt;
  • Kurzer und einfacher Registrierungsprozess für juristische Personen (innerhalb von 5 Tagen);
  • MwSt-Nummer in Europa. Lettland hat 62 Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung abgeschlossen.

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  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung auf dem Buchhaltungsmarkt;
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  • Wir sprechen fließend Lettisch, Russisch und Englisch;
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  • In der Zusammenarbeit mit unseren Kunden exportieren wir oft große Datenmengen (Excel, XML);
  • Umfangreiche Erfahrung in der Mehrwertsteuerbuchhaltung in Lettland für ausländische Unternehmen;
  • Haftpflichtversicherung;
  • Großes Netzwerk von Partnern: Tallinn, Vilnius, Kiew, Baku. Wir arbeiten  bei der Bearbeitung verschiedener Aufträge unserer Kunden zusammen.
  • Die richtige Wahl, wenn Sie eine Niederlassung in Europa benötigen.

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